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Qualifikation der Einkünfte aus der Vermietung von Liegenschaftsteilen zur Aufstellung eines Handymastes

SteuerrechtAnm von Gertraud HausherrUFS aktuell 2004, 40 - 41 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Die Einnahmen, die durch die Bereitstellung eines Teils einer land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaft für den Bau eines Handymastens erzielt werden, sind den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuzählen.

Rechtsgrundlagen: § 21 EStG; § 28 EStG; § 2 Abs 3 Z 1 EStG

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