Zusammenfassung: Die von einer Versorgungseinrichtung der RA-Kammer bezogenen Waisenpensionen sind als steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG; § 25 Abs 1 Z 3 EStG
Zusammenfassung: Die von einer Versorgungseinrichtung der RA-Kammer bezogenen Waisenpensionen sind als steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG; § 25 Abs 1 Z 3 EStG
