Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob im konkreten Fall trotz Genehmigung des Zahlungserleichterungsantrags Säumniszuschläge auferlegt werden durften.
Rechtsgrundlagen: § 212 BAO; § 214 BAO; § 217 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob im konkreten Fall trotz Genehmigung des Zahlungserleichterungsantrags Säumniszuschläge auferlegt werden durften.
Rechtsgrundlagen: § 212 BAO; § 214 BAO; § 217 BAO
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