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Beginn der Verjährungsfrist bei Erwerben von Todes wegen

SteuerrechtAnm von Franz AlthuberUFS aktuell 2004, 447 - 448 Heft 11 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Die Festsetzungsverjährungsfrist wird bereits durch die behördliche Kenntnis bezüglich des Erwerbsvorgangs in Gang gesetzt. Eine Anzeige des Erwerbsvorgangs ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlagen: § 208 Abs 2 BAO

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