Zusammenfassung: Der UFS prüft die Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsbestimmung des § 15 Abs 1 Z 7 ErbStG, wenn sowohl die Übertragung wie auch Rückübertragung des Grundstücks im Rahmen einer gemischten Schenkung erfolgte.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 7 ErbStG

