Zusammenfassung: Die unterlassene ausdrückliche Deklaration einer Betriebsvereinbarung als Sozialplan steht der Besteuerung der anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses bezogenen Arbeitgeberzahlungen mit dem Hälftesteuersatz nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 8 lit b EStG

