Zusammenfassung: Der UFS prüft, welche Auswirkungen der Bezug von Urlaubsersatzleistungen bei der Auflösung des Dienstvertrages auf die Länge des Lohnzahlungszeitraums entfaltet, verneint resümierend aber ein gesetzliches Erfordernis der Pflichtveranlagung.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 1 Z 2 EStG

