Zusammenfassung: Eine Konzernverschmelzung hat den Untergang des Evidenzkontos der Tochtergesellschaft zur Folge; die Evidenzkonten der Muttergesellschaft sind fortzuführen. Eine den Stand der Evidenzkonten übersteigende Kapitalherabsetzung hat die Begründung von Einkünften aus Kapitalvermögen zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 12 EStG; Art I UmgrStG

