Zusammenfassung: Die Übernahme der Bauleitung bei einem Bauprojekt im Ausland kann als begünstigte Auslandstätigkeit qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 10 EStG
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Zusammenfassung: Die Übernahme der Bauleitung bei einem Bauprojekt im Ausland kann als begünstigte Auslandstätigkeit qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 10 EStG
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