Das EuGH-Urteil vom 4. 9. 2025, Arcomet Towercranes, C-726/23, zur umsatzsteuerlichen Behandlung konzerninterner Verrechnungspreisanpassungen für Dienstleistungen bringt sowohl für die Verrechnungspreise als auch für die umsatzsteuerliche Praxis Neuerungen. Es zeigt, dass der Zusammenhang von Verrechnungen konzerninterner Dienstleistungen und Ergebnisanpassungen nicht nur eine Frage der direkten Steuern ist, sondern auch umsatzsteuerlich relevant sein kann. Dieses Urteil bietet einen Anlass, die Schnittstellen zwischen Verrechnungspreisen und Umsatzsteuer neu zu denken und proaktiv zu gestalten.

