Mit Urteil vom 5. 12. 2024 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zug zur Mehrjahresbetrachtung bei Verrechnungspreisen judiziert und eine Verrechnungspreisgestaltung verworfen, bei der gruppeninterne Transaktionspreise gezielt so festgesetzt wurden, dass im Dreijahresvergleich eine Marge am untersten Ende einer grundsätzlich akzeptierten Bandbreite erzielt wurde. Im Zuge dieses Beitrags soll dieses Judikat analysiert und hinsichtlich seiner Auswirkung auf die österreichische Verrechnungspreispraxis analysiert werden.

