Hinter dem in der deutschen Übersetzung äußerst sperrig klingenden Begriff „kompensierende Anpassung“ versteckt sich eine Verrechnungspreiskorrektur iZm einer nachträglichen Überprüfung auf die Fremdüblichkeit bisher angesetzter Verrechnungspreise.
Nach den OECD-Leitlinien können Berichtigungen, die zur Beseitigung von Verrechnungspreisproblemen vorgenommen werden, in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden:

