Der Ausgangspunkt der Mindeststeuer-Gewinnermittlung ist der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag einer Geschäftseinheit unter Anwendung des Konzernrechnungslegungsstandards und vor Konsolidierung gruppeninterner Transaktionen. Der so ermittelte financial accounting net income or loss (FANIL) ist danach um 22 Anpassungen zu erhöhen oder zu vermindern, um den Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust einer Geschäftseinheit zu ermitteln. § 26 MinBestG definiert Anpassungsbeträge aufgrund des Fremdvergleichsgrundsatzes. Dieser Beitrag soll diesen Fremdvergleichsgrundsatz für Zwecke der Mindeststeuerberechnung näher analysieren.

