Am 19. 2. 2024 hat das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS den finalen OECD-Bericht zu „Pillar I – Amount B“ veröffentlicht, welcher eine optionale – dem Anschein nach vereinfachte – Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes für bestimmte Routinetätigkeiten im Bereich Marketing und Vertrieb (basline marketing and distribution activities) vorsieht. Erfasst sein sollen demnach einfache Vertriebstätigkeiten ohne den Einsatz einzigartiger immaterieller Werte, deren Vergütung anhand einer sogenannten einseitigen Verrechnungspreismethode (zB transaktionsbezogene Nettomargenmethode) bestimmt werden kann. Ausgangspunkt und Ziel von Amount B war und ist es, eine Vereinfachung der Verrechnungspreisermittlung für bestimmte Routinevertriebsleistungen zu erreichen und damit einhergehend auch eine Erhöhung der Rechtssicherheit sowie eine Reduktion des Tax-Compliance-Aufwands für Steuerpflichtige und Finanzverwaltungen. Mag man im finalen Report das Ziel der vereinfachten Berechnung der Amount-B-Standardvergütung noch erkennen können, so trifft dies für die beiden anderen Ziele (Rechtssicherheit und Dokumentationsaufwand) jedenfalls nicht zu. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte des finalen Berichts zu Pillar I – Amount B und diskutiert die wesentlichen Auswirkungen des von der OECD vorgeschlagenen Ansatzes für die Steuerpflichtigen in der Verrechnungspreispraxis.

