Wie die vom österreichischen Staat gewährten COVID-19-Hilfsmaßnahmen in der steuerlichen Verrechnungspreispraxis berücksichtigt werden sollten, ist bisher nicht abschließend geklärt. Anders als zB in Kanada, Singapur, Neuseeland und Australien hat sich die österreichische Finanzverwaltung dazu noch nicht geäußert. In Betriebsprüfungen kommt es in diesem Zusammenhang daher vermehrt zu Diskussionen. Dieser Beitrag befasst sich mit der verrechnungspreistechnischen Behandlung von COVID-19-Förderungen einer österreichischen Vertriebseinheit.

