In diesem Beitrag soll das BFG-Erkenntnis vom 31. 5. 2022, RV/2101082/2020, unter der Annahme untersucht werden, dass es sich bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt um eine grenzüberschreitende Transaktion gehandelt hätte.
In diesem Beitrag soll das BFG-Erkenntnis vom 31. 5. 2022, RV/2101082/2020, unter der Annahme untersucht werden, dass es sich bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt um eine grenzüberschreitende Transaktion gehandelt hätte.
