Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat der österreichische Gesetzgeber eine Reihe unterschiedlichster Hilfen beschlossen, ua um die negativen (finanziellen) Auswirkungen abzumildern, Arbeitsplätze in Unternehmen zu erhalten und Unternehmen kurzfristig liquide zu halten. Die staatlichen COVID-19-Förderungen waren in Österreich, aber auch international, sehr unterschiedlich geregelt und benötigen daher – basierend auf dem jeweiligen Fall – eine gesonderte Evaluierung. Derzeit führen die im Rahmen der COVID-19-Zeit gewährten staatlichen Hilfen (zB Fixkostenzuschuss) vermehrt zu Diskussionen im Rahmen von Betriebsprüfungen. Eine ähnliche Situation wird mutmaßlich künftig auch bei Hilfszahlungen iZm Energiekosten entstehen. Der Beitrag beleuchtet mögliche Ansätze, welche für die steuerrechtliche Beurteilung aus Verrechnungspreissicht herangezogen werden können, und gibt erste Diskussions- bzw Lösungsansätze.

