Mit der Veröffentlichung der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) wurden die Sanktionsmöglichkeiten im Falle von materiellen und schwerwiegenden formellen Unzulänglichkeiten der Verrechnungspreisdokumentation deutlich verschärft. Die nach Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung daraus abgeleitete Schätzungsbefugnis birgt hierbei ein erhebliches Konfliktpotenzial. Dieser Artikel soll daher beleuchten, welche Mindestinhalte und Formvorschriften eine Verrechnungspreisdokumentation enthalten und erfüllen soll, inwiefern der Steuerpflichtige mit einer Verrechnungspreisdokumentation seiner erhöhten Mitwirkungspflicht nachzukommen hat und inwiefern die Abgabenbehörde im Falle einer als mangelhaft beurteilten Verrechnungspreisdokumentation von ihrer Schätzungsbefugnis tatsächlich Gebrauch machen darf.

