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Konzernfinanzierung – BFH erarbeitet klare Vorgaben

SteuerrechtAufsatzStephan RaschTPI 2022, 13 - 18 Heft 1 v. 15.2.2022

Im Oktober 2021 hat der BFH zwei wegweisende Urteile vom 18. 5. 2021 zu Fragen der Konzernfinanzierung veröffentlicht. Im Urteil I R 4/17 ging es um die Ermittlung von fremdvergleichskonformen Zinsen im Fall der Darlehensvergabe einer niederländischen Konzernfinanzierungsgesellschaft an ihre deutsche Schwesterkapitalgesellschaft. Der BFH hat ausführlich Stellung genommen und das Verfahren zur anderweitigen Verhandlung an die Vorinstanz des FG Münster zurückverwiesen. Ebenfalls mit Urteil vom 18. 5. 2021, I R 62/17, hat der BFH entschieden, dass bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein von einer Mutter- an die Tochtergesellschaft gewährtes unbesichertes Gesellschafterdarlehen die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs 1 Nr 5 dIO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegenstehe. Ferner widerspreche es allgemeinen Erfahrungssätzen, wenn das Tatgericht ohne gegenteilige Tatsachenfeststellungen davon ausgeht, dass ein fremder Dritter für ein nachrangiges und unbesichertes Darlehen denselben Zins vereinbaren würde wie für ein besichertes und vorrangiges Darlehen. Auch diesen Fall hat der erste Senat zur erneuten Verhandlung an das FG Köln zurückverwiesen. Aus beiden Urteilen können dankenswerterweise klare Vorgaben für die Behandlung der Konzernfinanzierung abgeleitet werden.

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