Nach den aktuellen Änderungen im Außensteuergesetz (dAStG) hat das deutsche BMF mit Datum vom 14. 7. 2021 neue Verwaltungsgrundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs bei verbundenen Unternehmen veröffentlicht. Diese Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (im Folgenden: VWG Verrechnungspreise) ergänzen die Verwaltungsgrundsätze 2020 vom 3. 12. 2020 (im Folgenden: VWG 2020) im Wesentlichen um materiellrechtliche Regelungen.

