In Rz 197 ff des Begutachtungsentwurfs der Verrechnungspreisrichtlinien 2020 (im Folgenden: VPR 2020 idF Begutachtungsentwurf) finden sich nunmehr in erweiterter Form Ausführungen zu sogenannten Standortvorteilen, die Gegenstand jahre-, wenn nicht jahrzehntelanger Diskussionen zwischen Steuerpflichtigen und Abgabenbehörden sowie zwischen den Abgabenbehörden untereinander sind. Diese Diskussionen könnten jetzt teilweise durch Pillar I des OECD-BEPS-2.0-Projekts zwischen den Industrie- und Schwellenstaaten abgeschwächt werden – aus der Welt sind sie jedoch nicht.

