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Kostenverteilungsverträge

SteuerrechtAufsatzRaphael HolzingerTPI 2021, 158 - 164 Heft 4 v. 30.8.2021

Kostenverteilungsverträge (cost contribution arrangements; im Folgenden: KVV oder CCA) kommen aus praktischer Perspektive in multinationalen Unternehmensgruppen regelmäßig in jenen Bereichen vor, in denen es eine gemeinsame Anstrengung mehrerer Parteien zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels gibt. Die OECD hat sich im Rahmen des BEPS-Projekts wesentlich mit dem CCA-Konzept beschäftigt und die entsprechenden Stellen in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) einer umfassenden – an einen Paradigmenwechsel grenzenden – Überarbeitung unterzogen. Um dem (Verrechnungspreis-)Geist der Zeit zu entsprechen, überarbeitete auch die österreichische Finanzverwaltung die entsprechenden Passagen zu CCA im vorliegenden Begutachtungsentwurf der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2020 (VPR 2020).

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