Der Begutachtungsentwurf der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien (VPR 2020 idF Begutachtungsentwurf) enthält in den Rz 155 bis Rz 159 den sogenannten Ansatz der schwer zu bewertenden immateriellen Wirtschaftsgüter (hard to value intangibles bzw HTVI). Der Ansatz entstammt den BEPS-Aktionen 8 bis 10 und wurde mit dem finalen Report am 15. 10. 2015 veröffentlicht sowie in weiterer Folge in die OECD-VPL 2017 aufgenommen. Dieser Beitrag stellt die geplante Umsetzung des HTVI-Ansatzes in Österreich dar und thematisiert die aus Sicht der Autoren zentralen Aspekte, insbesondere hinsichtlich der Unsicherheiten in der Anwendung des Ansatzes in der Praxis.

