Die Rz 74 des Begutachtungsentwurfs der Verrechnungspreisrichtlinien 2020 (im Folgenden: VPR 2020 idF Begutachtungsentwurf) gibt die Meinung des BMF zur Zulässigkeit von Year-End-Adjustments wieder. Aus dem Wortlaut dieser Randziffer ist abzuleiten, dass die Finanzverwaltung Year-End-Adjustments nicht generell anerkennen möchte, sie aber unter bestimmten Umständen anerkennt.
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