Die Frage der zwingenden Mediankorrektur allein aufgrund einer Verwaltungsanordnung war bereits im Zuge des Begutachtungsprozesses der VPR 2010 höchst umstritten. Bis heute hat diese Thematik, gerade auch angesichts der geplanten Neuverlautbarung der VPR 2020 (Begutachtungsentwurf), nichts an Brisanz eingebüßt. Angesichts der von Obererlacher/Hell in der letzten Ausgabe der TPI dazu vertretenen Auffassung sollen im Folgenden wesentliche Argumente gegen die zwingende Mediankorrektur dargestellt werden. Dabei soll auch der methodische Ansatz von Obererlacher/Hell zur quantitativen Berücksichtigung von Konzernsynergien auf seine Fremdvergleichstauglichkeit untersucht werden.

