Speziell bei Routinegesellschaften greift man zur Ermittlung fremdüblicher Nettorenditen in der Praxis zumeist auf Unternehmensdatenbanken zurück. Im Rahmen dieser Datenbankanalysen wird dabei durch quantitative und qualitative Screening-Schritte versucht, unabhängige Vergleichsunternehmen zu identifizieren. Zu einzelnen der im final set of comparables verbleibenden Vergleichsunternehmen gibt es dabei häufig Auseinandersetzungen mit der Betriebsprüfung im In- und Ausland. In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass Unternehmen, die über mehrere Jahre hinweg Verluste erwirtschaften (Dauerverlustgesellschaften), entweder bereits unmittelbar im Rahmen des quantitativen Datenbankscreenings oder im Zuge des nachgelagerten qualitativen Screening-Prozesses pauschal ausgeschieden werden, ohne einer näheren funktionalen Vergleichbarkeitsbetrachtung unterzogen zu werden. Zumal eine derartige Vorgehensweise in klarem Widerspruch zur Sichtweise der OECD-VPL 2017 bzw den VPR 2010 steht, bedarf die Beantwortung der Frage, ob bzw unter welchen Umständen eine Berücksichtigung von Verlustunternehmen im Rahmen von Datenbankanalysen zu erfolgen hat, einer tiefergehenden Analyse. Hierbei soll auch auf den Zeitpunkt der Erstellung von Datenbankstudien eingegangen werden, um zu untersuchen, ob für Zwecke ex ante bzw ex post erstellter Datenbankstudien im Lichte des Fremdvergleichsgrundsatzes unterschiedliche (Ausschluss-)Kriterien in Bezug auf Verlustunternehmen gerechtfertigt erscheinen.

