Bei der Besteuerung von Betriebsstätten können erhebliche Schwierigkeiten auftreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Staaten den Betriebsstättenbegriff unterschiedlich auslegen. Die Definitionen der Betriebsstätte in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen fallen zwar ähnlich aus. Auch enthalten DBA regelmäßig eine Erläuterung des Betriebsstättenbegriffs. Dennoch kommt es immer wieder zu Diskrepanzen, etwa dann, wenn der Ansässigkeitsstaat das Vorliegen einer Betriebsstätte ablehnt, während der Quellenstaat deren Voraussetzungen als gegeben ansieht. In diesem Fall besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung. Zudem stehen strafrechtliche Konsequenzen im Raum, wenn das abweichende Begriffsverständnis im Quellenstaat nicht bekannt war und hieraus keine entsprechenden Folgerungen gezogen wurden. Die folgende Fallstudie veranschaulicht die Problematik.

