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Ergebniszuordnung zu Vertreterbetriebsstätten

SteuerrechtAufsatzStefan BendlingerTPI 2019, 116 - 122 Heft 3 v. 15.6.2019

Die ersten Berührungspunkte mit Gerhard Steiner hatte ich im Zuge einer Großbetriebsprüfung. Strittig war damals die Frage der fremdüblichen Verzinsung von Gesellschafterdarlehen, zu deren Klärung Gerhard Steiner als „Mastermind“ des internationalen Steuerrechts am Finanzamt Linz beigezogen wurde. Die Auseinandersetzung zwischen dem Steuerpflichtigen, mir als Steuerberater und Gerhard Steiner als Vertreter des Finanzamtes war hart aber stets fair, auf höchstem fachlichem Niveau, vor allem aber von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung getragen, wenngleich unsere Positionen naturgemäß unterschiedlich waren. Durch seinen Wechsel in die („High-End-“)Steuerberatung können wir heute unseren Diskurs in entspannterer Atmosphäre führen, „kämpfen“ wir doch jetzt an der gleichen Front.

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