In Betriebsprüfung behaupten Steuerbehörden häufig, dass Steuerpflichtige das Fremdvergleichsprinzip verletzt hätten, während diese dies bestreiten. Daher stellt sich in der Praxis die Frage, auf welcher Beweis- und Indizienlage fremdunübliches Verhalten festgestellt werden kann. Der vorliegende zweiteilige Beitrag stellt im ersten Teil das Beweismaß dar, das bei Verrechnungspreiskorrekturen in Deutschland erforderlich ist, und entwickelt auf der Basis der Theorie sogenannter Bayesianischer Netzwerke, die in der forensischen Wissenschaft verwendet werden, einen Ansatz, die Beweiskraft von Verrechnungspreisdokumentation zu messen.

