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Ergebnisabgrenzung bei Einkaufsbetriebsstätten post BEPS

SteuerrechtAufsatzRaphael HolzingerTPI 2019, 6 - 17 Heft 1 v. 15.2.2019

Die Ergebnisabgrenzung in multinationalen Unternehmensgruppen war einer der Schwerpunkte des OECD BEPS-Projekts (insb Aktionspunkt 7 und Aktionspunkte 8-10). Bei der Ergebnisabgrenzung ist zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden: der Ebene der Anwendbarkeit und der Ebene der Anwendung der Grundsätze der Ergebnisabgrenzung. Während es bei der Ebene der Anwendbarkeit um Fragen rund um das Bestehen von Betriebsstätten oder verbundenen Unternehmen geht, werden in Bezug auf die Ebene der Anwendung Fragen bezüglich der tatsächlichen (fremdüblichen) Bepreisung bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Dealings adressiert.

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