Cash-Pooling wird oftmals in Konzernen eingesetzt, um die Optimierung der Liquiditätssteuerung sicherzustellen. Hierfür kommen Cash-Management-Systeme zur Anwendung, die für die technische Abwicklung sorgen. Aufgrund bestehender Konzernverbindungen und oft noch als historische Nachwirkung der Vermeidung einer möglichen Gebührenpflicht von Darlehens-/Kreditverträgen entspricht die Dokumentation in der Praxis vielfach nicht den zunehmend höheren Anforderungen seitens der Finanzverwaltung. Dieser Beitrag analysiert einerseits das BFH-Urteil vom 17. 1. 2018, I R 74/15, in dem dieser eine Cash-Pooling-Vereinbarung mangels angemessener Dokumentation als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft hat. Andererseits werden die Anforderungen an die Dokumentation einer Cash-Pooling-Vereinbarung beleuchtet.

