Die Möglichkeit einer jährlichen Kündigung des Zuwendungsfruchtgenussrechts schließt eine Zurechnung von Vermietungseinkünften an den Fruchtgenussberechtigten nicht aus. Auch eine befristete Fruchtgenussbestellung kann also zur Erzielung von Einkünften durch den Fruchtgenussberechtigten führen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

