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Auslegung von DBAs nach dem OECD-Kommentar

Steuer-RadarInternationales SteuerrechtAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2026/71taxlex-SRa 2026, 140 Heft 4 v. 22.4.2026

Für die Auslegung eines DBA, das dem OECD-Musterabkommen nachgebildet ist (wie zB DBA Deutschland), ist der bei Abschluss des DBA bestehende OECD-Kommentar zu beachten.

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