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Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung nur für positive Einkünfte

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2026/45taxlex-SRa 2026, 96 Heft 3 v. 24.3.2026

Die Hauptwohnsitzbefreiung ist für das Gebäude und den Grund und Boden bis 1.000 m2 bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 30 Abs 2 EStG zwingend anzuwenden (kein Wahlrecht).

Nach dem Wortlaut des § 30 Abs 2 EStG umfasst die Hauptwohnsitzbefreiung zwar nicht nur positive, sondern auch negative Einkünfte.

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