Kosten, die einem Grundstückseigentümer durch die Freimachung einer in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft erwachsen, können nicht als sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, sondern sind als zusätzliche Anschaffungskosten
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

