Eine unentgeltliche Einräumung eines Baurechts führt zu keinem Missbrauch iSd § 22 BAO, da dies dem Ziel oder Zweck des geltenden Steuerrechts nicht zuwiderläuft. Die Vorgehensweise der Behörde, indem sie mit Verweis auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise einen .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

