Ein Vorsteuerabzug aus den Leistungen eines Reinigungsunternehmens, die die Stadt als Körperschaft öffentlichen Rechts für die von ihr betriebenen zahlreichen öffentlichen WC-Anlagen bezogen hat, steht nur insoweit zu, als der Betrieb der WC-Anlagen gegen Benutzungsentgelt
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

