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Umsatzsteuerliche Folgen der Verarbeitung von Urprodukten

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2026/32taxlex-SRa 2026, 63 Heft 2 v. 5.3.2026

Die pauschale Besteuerung in der Land- und Forstwirtschaft gem § 22 UStG ist nur auf unverarbeitete Urprodukte (zB rohe Bretter und Balken sowie gefrästes Rundholz) anwendbar.

Der Verkauf von be- und/oder verarbeiteten Holzprodukten durch einen pauschalierten Land- und Forstwirt stellt keine Urproduktion dar und unterliegt dem Normalsteuersatz

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