Eine Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Bilanz für die Steuerbilanz ist für die Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung nicht gegeben, da die einschlägigen steuerlichen Sonderregelungen des § 14 Abs 12 EStG zwingend anzuwenden sind.
Da im Steuerrecht das Gegenwartswertverfahren normiert ist, kann die in EStR Rz 3431 getroffene Vereinfachungsregel

