Ein Oldtimer unterliegt nicht der Normverbrauchsabgabe, wenn es unter anderem nicht zur dauernden Verwendung bestimmt ist, wobei dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, wenn das Fahrzeug an maximal 120 Tagen pro Jahr verwendet wird.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

