Eine Verpflichtung der Bestandnehmerin zur Übernahme von eigenen Kosten für Elektrizität, Gas, Wasser, Kanal etc sowie von Kosten für eine Haftpflichtversicherung und eine Warenbestandsversicherung führt dazu, dass diese Kosten in die BMGl für die Bestandvertragsgebühr
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

