§ 188 InvFG 2011, der bewirkt, dass bei ausländischen Kapitalanlagefonds unabhängig von der Rechtsform die Einkünfte den Anteilsinhabern zugerechnet werden, weshalb eine KESt-Rückerstattung nach § 21 Abs 1 Z 1a KStG nicht möglich ist, verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

