Fokussiert sich eine ausländische Gesellschaft auf eine Bau- und Montagetätigkeit in Österreich und wird die Auftragsabwicklung von ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer mit seinem Handy und per E-Mail vorgenommen, wobei der Gesellschafter-Geschäftsführer in Österreich eine gemietete Wohnung besitzt, so ist davon auszugehen, dass die Auftragsabwicklung sehr wohl (unter anderem) in der Wohnung in Österreich stattfindet, sodass vom Vorliegen einer Kommunalsteuerbetriebsstätte iSd § 4 Abs 1

