Eine Personengesellschaft ist hinsichtlich der Umsatzsteuer ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt und folglich als solche auch Steuerschuldner.
Ist der Umsatzsteuerbescheid an die Personengesellschaft ergangen, steht das Beschwerderecht gem § 246 Abs 1 BAO ausschließlich der Personengesellschaft,

