Als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind auch Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen steuerpflichtig.
Für die steuerliche Einstufung, ob eine ausländische Pensionskasse iSd § 25 Abs 1 Z 2 lit b EStG vorliegt, ist nicht die gesetzliche Definition des Pensionskassengesetzes (PKG), sondern eine funktionale Vergleichbarkeit mit einer inländischen Pensionskasse

