Die pauschale Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks auf Grund und Boden und Gebäude gem § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG iVm GrundanteilV ist nicht anzuwenden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse erheblich davon
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

