Im gegenständlichen Fall war die Abzugsfähigkeit der Darlehenszinsen, die eine in Österreich ansässige Gesellschaft an ihre in Liechtenstein ansässige Muttergesellschaft (ertragsteuerlich intransparente Familienstiftung) bezahlte,
Im gegenständlichen Fall war die Abzugsfähigkeit der Darlehenszinsen, die eine in Österreich ansässige Gesellschaft an ihre in Liechtenstein ansässige Muttergesellschaft (ertragsteuerlich intransparente Familienstiftung) bezahlte,
