Die Tätigkeit von Versicherungsmaklern fällt nicht unter den Handelsvertreterbegriff des HVertrG, da die Voraussetzung einer ständigen Betrauung mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften durch einen Unternehmer bei den Versicherungsmaklern, die nicht für eine bestimmte Versicherung tätig sind, nicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

