In VwGH 5. 9. 2024, Ra 2023/16/0121 hat der GH entschieden, dass ein Sicherungsgeschäft nach § 19 Abs 2 GebG nur insoweit gebührenbefreit ist, als das damit gesicherte Hauptgeschäft nach dem GebG oder einem Verkehrsteuergesetz einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliegt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

