Die Einstellung einer Vermietungstätigkeit vor Erzielung eines Gesamtüberschusses, die aus privaten Umständen erfolgt, welche zu Beginn der Vermietung nicht vorhersehbar waren (negative Entwicklung im privaten Bereich der Vermieterin wie häusliche Gewalt, Scheidung und Änderung des Wohnsitzes), führt zu keiner Umqualifizierung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

